AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NRW-Requisiten GbR gelten für alle Geschäftsvorgänge zwischen dieser und dem Mieter.
§ Zustandekommen des Vertrages
- Die Vermietung von Gegenständen erfolgt nur aufgrund schriftlicher Auftragserteilung per E-Mail.
Die erteilten Aufträge werden mit schriftlicher Bestätigung per e-mail durch NRW-Requisiten für beide Seiten verbindlich, wobei für den Vertragsinhalt die Auftragserteilung der NRW-Requisiten GbR maßgeblich ist.
Eine Bestätigung oder Gegenbestätigung des Vertragspartners kann den Auftragsinhalt nicht abändern. Die Grundsätze für das kaufmännische Bestätigungsschreiben finden keine Anwendung. Abweichenden Bedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen. - Bestellungen müssen rechtzeitig (mindestens 2 Werktage vor Lieferung) vorgenommen werden. In Ausnahmefällen werden auch kurzfristige Auslieferung gegen Aufpreis entgegen genommen.
- NRW-Requisiten behält sich vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen sie ohne grobes Verschulden an der Auslieferung gehindert ist, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige Ersatzstücke zu liefern.
Forderungen können aus solchen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden.
§ Vertragsinhalt
- Der Mieter darf von den Mietgegenständen nur den vertragsgemäßen Gebrauch machen, insbesondere ist er nicht berechtigt, die Gegenstände für einen anderen oder weiteren als bei Auftragserteilungen angegebenen Zweck zu verwenden.
- Veränderungen an den Mietgegenständen sowie die Weitervermietung derselben sind nur mit schriftlicher Zustimmung von NRW-Requisiten gestattet.
- Unabhängig von der Dauer der Vermietung hat der Mieter für die Anmietung der Mietgegenstände mindestens den Grundmietpreis zu bezahlen. Dies ist der Mietpreis der pro Tag erhoben wird.
- Lieferzeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Samstag und Sonntag auf Anfrage. - Gegenstände sind nach Gebrauch in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben.
- Der Mieter ist zur ordnungsgemäßen Nutzung und Aufbewahrung verpflichtet.
- Der Mieter hat eine Kaution in Höhe des Wertes des angemieteten Gegenstandes zu hinterlegen (in Höhe des Warenwertes).
- Der Ort und die Bezeichnung für die Veranstaltung sowie der Mietzeitraum und die genaue Lieferanschrift müssen in der Bestellung angegeben sein. Unrichtige Angaben entbinden uns von jeder Einhaltung der Terminvereinbarungen.
§ Mietdauer
- Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. Versendung und endet mit der Abholung durch NRW-Requisiten.
- Die Mindestmietdauer für Requisiten beträgt zwei Tage, Oldtimer (PKW, LKW und Krafträder) haben ebenfalls die Mindestmietdauer von zwei Tagen.
- Des weiteren legen wir fest das die ersten zwei Tage als ein Tag abgerechnet werden. Jeder weitere Ausleihtag wird dann jeweils als ein weiterer Tagessatz berechnet. Also fünf Tage Ausleihung werden mit 4 Tagessätzen berechnet, das bedeutet für eine Requisite mit 15,00 Euro Tagessatz in der Schlussrechnung 60,00 Euro (excl. Mehrwertsteuer zzgl. Transport- und Versicherungskosten).
- Ab einer Ausleihdauer von zwei Wochen (14 Tage) gibt es einen Rabatt von 50%. Das heisst ab dem 15. Tag wird nur noch der halbe Tagessatz berechnet.
§ Fahrzeugvermietung
- Die Stellung einer Kaution für Oldtimer entfällt. Die Fahrzeuge werden nur mit Fahrer gestellt. Der Preis für den Fahrer liegt bei zehn Stunden für 250,00 Euro. Für vom Fahrer verursachte Schäden haftet der Mieter selbstverständlich nicht. Für Schäden während der Dreharbeiten muss der Mieter aufkommen.
- Anfahrt und Anlieferung des Oldtimers wird je nach Entfernung erst dann festgelegt, wenn der genaue Lieferort bekannt ist.
§ Haftung
- Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter oder dessen Beauftragten trägt der Mieter das Risiko für das Abhandenkommen sowie die Beschädigung der Mietgegenstände, gleichgültig durch wen verursacht und ohne dass es auf ein Verschulden des Mieters ankommt.
Die Gefahrtragung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an NRW-Requisiten. - Die Mietsachen sind nicht von NRW-Requisiten versichert. Es wird dem Mieter daher empfohlen, diese für den Zeitraum der Mietdauer versichern zu lassen.
- Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
- Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Lieferung etwaige Mängel anzeigt.
Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei der Rückgabe der Mietsachen festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.
§ Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungsbeträge sind binnen zwei Wochen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- Alle Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Vorbestelltes oder reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist einen anderweitige Vermietung noch möglich, so trägt der Besteller nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten.
- Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge hat der Mieter NRW-Requisiten Verzugszinsen in Höhe von 8 % zu entrichten.
- Neukunden werden nur gegen Vorkasse oder Nachnahme beliefert.
§ Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Niederlassung der NRW-Requisiten.
- Gerichtsstand für beide Parteien ist Langenfeld Rhld.
§ Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht.
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Die AGB können zusätzlich über folgenden Link als pdf heruntergeladen werden.
Anschrift
- Halein-Persighetti GbR
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- Fax: +49 [0] 2173.101 90 45
- Mobil: +49 [0]172.200 76 20
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